Die Mitglieder der Abteilungen der Feuerwehr sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Sie unterstehen dem Träger des Brandschutzes (Stadt Gerbstedt). Eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten ist die Pflichtaufgabe einer Gemeinde (§ 2 BrSchG).
Die Mitglieder der Feuerwehr erfüllen demzufolge ehrenamtlich die Pflichtaufgabe der Gemeinde. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung des abwehrenden Brandchutzes und die Hilfeleistung.
Die Grundlage für ihr Handeln ist das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) sowie die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt.
Somit gliedert sich die Feuerwehr in die Einsatzabteilung, die Kinderabteilung, die Jugendabteilung und in die Alters- und Ehrenabteilung.